Author Archives: Marenbach

Teamstand von Veloce

Spende an das Team VELOCE

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Wir haben das Team VELOCE durch eine Spende bei Ihrem ersten „F1 in Schools“ Wettbewerb in NRW unterstützt. Bei dem landesweiten Wettbewerb bauen die Teams, die aus maximal 6 Personen bestehen, Modellautos und lassen diese gegen andere Teams antreten. Durch unsere Spende konnte das Team vor allem Ihren Teamstand besser designen und somit mehr auffallen.
Wir gratulieren dem Team zum 10. Platz bei den Senior-Teams.


Spende Defibrillatorstation Rewe Bock

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Wir sind Spender des erfolgreich umgesetzten Projekts Defibrillatorstation im Rewe Bock Thomasberg Königswinter.


D-Juniorinnen des TuS Birk

Neuer Trikotsatz für die D-Juniorinnen des TuS Birk

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Wir haben den D-Juniorinnen, dem jüngsten Team des TuS Birk 1910 e.V.  im Bereich des Mädchenfußballs, einen Trikotsatz gesponsert.


Die neue Klimaschutzverordnung.

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In den nächsten Jahren kommt auf uns und unsere Branche einiges zu, wie zum Beispiel die neue Klimaschutzverordnung.
Doch was besagt diese Klimaschutzverordnung? Wir haben Ihnen einen interessanten Artikel dazu herausgesucht, der diese sehr gut und verständlich erklärt.
Grob besagt diese Verordnung, dass bis 2030 die meisten synthetischen Kältemittel vom Markt müssen. Lassen Sie sich deswegen frühzeitig von uns beraten.

 


Willkommen zurück Andreas!

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Never Change a winning team!

Wir möchten unseren alten/neuen Projektleiter Andreas bei uns willkommen heißen.
Nach einer einjährigen Auszeit kehrte er wieder zu uns zurück. Wir freuen uns dich wieder in unserem Team begrüßen zu dürfen.


10 Jahre Marenbach Kälte-Klimatechnik GmbH

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10 Jahre Marenbach Kälte-Klimatechnik GmbH

Wir feiern dieses Jahr unser 10-jähriges Firmenjubiläum und möchten uns auf diesem Wege ganz besonders bei unseren Kunden und Mitarbeitern bedanken. Besonderer Dank gilt den Kunden, die seit unserer Gründung im Jahre 2008 an unserer Seite standen.

Durch euch haben wir es geschafft, uns innerhalb dieser Zeit, zu einem der führenden Unternehmen in der Region Köln/Bonn im Bereich Kälte-und Klimatechnik zu entwickeln.

Wir und unser Team von fast 30 Mitarbeitern bedanken uns und freuen uns auf die nächsten Jahre.


Platz 8 im Ranking des Fachmagazins Köln-Bonn / Aachen Manager.

Platz 8 im Ranking des Fachmagazines Köln-Bonn / Aachen Manager

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Das Fachmagazin Köln-Bonn / Aachen Manager hat die größten und besten Firmen für Kälte- und Klimatechnik in der Region bewertet.

Wir sind sehr stolz darauf, in diesem Ranking auf Platz 8 gewählt worden zu sein!

Auf der Website des Köln-Bonn / Aachen Manager Magazins finden Sie das Ranking und einen Report über unsere Branche.


Zusammenarbeit mit der Firma MKM

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Um unseren Kunden im Bereich Supermarkt einen noch besseren Service bieten zu können, arbeiten wir ab sofort partnerschaftlich und eng mit der Firma Moerser Kältemanagement GmbH (MKM) aus Moers zusammen.

Aufgrund des großen Bedarfs werden ab sofort auflaufende Störungen außerhalb unserer Öffnungszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen von der Firma MKM angenommen, bearbeitet, analysiert und eine entsprechende Maßnahme getroffen, sodass unser Mitarbeiter nur im Notfall kontaktiert wird, um unserem Kunden zu helfen und die Störung zu beseitigen.

Während unseren Öffnungszeiten werden die auflaufenden Störungen weiterhin von unseren Technikern angenommen, sodass es für unsere Kunden zu keiner Zeit einer Umgewöhnung bedarf.

Wir freuen uns auf eine großartige Zusammenarbeit.


Änderung der F-Gase Verordnung

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Wir möchten sie über die Änderungen der F-Gase Verordnung informieren:

Änderungen bzgl. der Führung des Anlagenlogbuchs seit 2015.
Hinweise zu Änderungen bei der Führung des Anlagenlogbuchs und bei der Dichtheitsprüfung gemäß der neuen F‐Gase Verordnung (EU) 517‐2014.

Änderungen in Bezug auf die Dichtheitsprüfungen:
In der neuen F‐Gase Verordnung gilt nicht mehr die Kältemittelfüllmenge der Anlage in kg als Maßstab für die Anzahl der auszuführenden Dichtheitsprüfungen, sondern das CO2 Äquivalent des enthaltenen Kältemittels.
Für Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge mit einem CO2 Äquivalent von 5t, oder mehr, sind Dichtheits‐Prüfungen durchzuführen.
Abweichend davon sind Anlagen mit Füllmenge unter 3 kg (6 kg hermetische Systeme) bis zum 31.12.2016
von der Prüfpflicht ausgenommen. Ab dem 01.01.2017 gilt dann dort auch die Regelung gemäß CO2
Äquivalent. Die neuen Grenzwerte für die Bestimmung der auszuführenden Dichtheitsprüfungen sind wie folgt:

Erforderlicher Prüfintervall:
alle 12 Monate Kältemittelfüllung mit 5t bis 50t
alle 6 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 50t bis 500t
alle 3 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 500t und größer

mit Leckage‐Erkennungssystem verdoppeln sich die Prüfintervalle:
alle 24 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 5t bis 50t
alle 12 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 50t bis 500t
alle 6 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 500t und größer

Allerdings ist auch das Vorhandensein eines Leckage‐Erkennungssystem für Anlagen mit CO2 Äquivalent 500t und größer obligatorisch.
Die Prüffrist für das Leckage‐Erkennungssystem beträgt mindestens alle 12 Monate!
Durch diese Umstellung muss für alle Anlagen anhand der Anlagenfüllmenge und des GWP Wertes des darin enthaltenen Kältemittels der entsprechende CO2 Äquivalent ermittelt und im Anlagenlogbuch entsprechend
dokumentiert werden.

Bei Vorhandensein eines Kältemittels mit hohem GWP verschiebt sich dadurch oft die Klassifizierung und die benötigten Prüfintervalle.
Beispiel:
Anlage mit 20 kg R404A Füllung
Bisher Einordnung alle 12 Monate (3 – 30 kg Füllmenge)
Berechnung CO2 Äquivalent: 20 kg x GWP 3780 (gemäß EN 378 ‐1 Tabelle E2) = 75,6 t
Neue Einordnung 50t – 500t alle 6 Monate zu prüfen

Ausführung der Dichtheitsprüfung bis auf weiteres gemäß Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 und der Chemikalien‐Klimaschutzverordnung. Hier kann es eventuell noch zu Anpassungen kommen.

Für Kälte‐Klimaanlagen mit einem CO2 Äquivalent von 5t oder größer ist ein Anlagenlogbuch zu führen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen auszuhändigen.

Neu: Ein Exemplar ist beim Betreiber an der Anlage aufzubewahren, eine Kopie ist bei dem betreuenden Kälte‐Klima Fachbetrieb aufzubewahren. Es müssen also pro Anlage zwei Logbücher geführt werden!
Der für die Anlage berechnete CO2 Äquivalent muss eingetragen werden und entsprechend der benötigte Prüfintervall festgelegt werden.


Mitgliedsbescheinigung des VDKF

Wir sind Mitglied im VDKF

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Wir sind nun Mitglied im Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.. Dieser Verband ist seit 1962 der führende deutsche Wirtschaftsverband der Kälte-Klima- und Wärmepumpen Branche. Zweck des Verbandes ist es, die wirtschaftlichen und berufsständischen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu pflegen. Der VDKF vertritt unsere Interessen gegenüber Regierungsstellen, Behörden und Verbänden und fördert den fachlichen Gedankenaustausch. Unsere Fachunternehmensbescheinigung.